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MeldepflichtUm was geht es? Die Meldung muss enthalten
(Siehe auch Anhang 2.10 ChemRRV; Ziff 5)
Die "WEGLEITUNG Stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln" umschreibt alle Abläufe im Detail und bezeichnet eine Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen. Ziele
MeldeverfahrenBestehend aus
3 Vignetten mit Identifikationsnummer
Die Fachfirma sendet die Meldekarte im Auftrag des Anlagenbesitzers an die Schweizerische Meldestelle. Meldungen sind auch über die «Plattform zur elektronischen Bewilligung von Kältemitteln» www.pebka.ch möglich. |
linksorganisationenSchweizerischer Verein für Kältetechnik (SVK)Fördergemeinschaft Wärmepumpen SchweizBundesamt für Umwelt BAFU
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