masthead
DeutschFrançaisItaliano meldepflichtwartungsheftdichtheitskontrolleunsere dienstleitungen

Meldepflicht

Um was geht es? Die Meldung muss enthalten

  • das Datum der Inbetriebnahme bzw. der Ausserbetriebnahme
  • die Art und den Standort der Anlage
  • die Art und Menge des enthaltenen Kältemittels
  • bei der Ausserbetriebnahme: den Empfänger des Kältemittels

(Siehe auch Anhang 2.10 ChemRRV; Ziff 5)

Die "WEGLEITUNG Stationäre Anlagen und Geräte mit Kältemitteln" umschreibt alle Abläufe im Detail und bezeichnet eine Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Ziele

  • Erstellen eines Katasters für behördliche Kontrollen
  • Einheitlicher Ablauf der Meldungen über eine Schweizerische Meldestelle
  • Ermitteln der gesamthaft installierten Kältemengen und Emissionen für das Bundesamt für Umwelt z. Hd. des Kyoto-Protokolls

Meldeverfahren

Bestehend aus

  • Wartungsheft, darin enthalten sind zwei Meldekarten für
  • die Inbetriebsetzung
  • die Ausserbetriebsetzung

3 Vignetten mit Identifikationsnummer

  • eine auf die Anlage
  • eine auf die Meldekarte bei "Inbetriebsetzung"
  • eine auf die Meldekarte bei "Ausserbetriebsetzung" im Wartungsheft

Die Fachfirma sendet die Meldekarte im Auftrag des Anlagenbesitzers an die Schweizerische Meldestelle. Meldungen sind auch über die «Plattform zur elektronischen Bewilligung von Kältemitteln» www.pebka.ch möglich.