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Fragen und Antworten (FAQ)

Wann müssen Anlagen erfasst werden?

Ein pragmatisches und einfaches Vorgehen ist anzustreben. Zwar ist die Verordnung seit dem 1.1.2004 in Kraft, aber es wird zweckmässig sein, die Erfassung der Anlagen mit einem normalen Service zu verbinden. Bei kleineren Anlagen wird man gelegentlich mit dem Anlagebetreiber Kontakt aufnehmen. Er trägt letztlich die Verantwortung, Sie unterstützen ihn lediglich in der Umsetzung der neuen Bestimmungen.

Wer darf Dichtigkeitskontrollen durchführen?

Die Wegleitung hält fest, dass «Dichtigkeitskontrollen» stets von einer für diese Tätigkeit technisch ausgebildeten Fachperson durchzuführen ist, die im Besitze einer Fachbe-willigung ist (Art. 45 StoV).

Gibt es eine Frist, innert welcher alle bereits installierten Anlagen erfasst sein müssen?

Die Verordnung nennt keine Übergangsfrist. Da zugleich niemand weiss, um wie viele Anlagen es letztlich geht, manche rechnen mit 150'000, sind wir alle zufrieden und stolz, wenn bis Ende 2007 80% aller Anlagen erfasst sind.

Können Firmen eigene Check-UP-Blocks erstellen?

Ja, sie dürfen sogar unsere Vorlage direkt übernehmen oder Einzelheiten mit unserer Druckerei aushandeln. An unseren Kosten für das Set von Fr. 30.- ändert sich dagegen nichts.

Darf ich ein eigenes Wartungsheft herausgeben?

Ja, sofern zumindest alle Informationen wiedergegeben werden, welche in unserem Wartungs-heft stehen. Bein Unsicherheiten informieren wir gerne.

Wenn Sie auf den Bezug unseres Wartungshefts verzichten, reduziert sich der Preis auf Fr. 28.- pro Set.

Welches Format haben die Unterlagen?

Die Wegleitung und der Check-UP sind im Format A4, die übrigen Unterlagen A5. Der Check-UP darf auf A5 zusammengefaltet werden.

Wie werden die Anlagenbetreiber informiert?

Die Meldestelle wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen Medienmitteilungen sicherstellen. Wir sind aber dankbar, wenn Sie gelegentlich Ihre Kunden darauf aufmerksam machen.

Wie werden Firmen informiert, die nicht Mitglied des SVK sind?

Die Meldestelle hat den Auftrag, sämtliche Arbeiten vertraulich und unter Wahrung des Daten-schutzes sicherzustellen. Die Meldestelle informiert in Zusammenarbeit mit den Kantonen aber auch über Berufsorganisationen wie die suissetec, ProKlima usw. die potentiellen Firmen.

Wer muss die Meldepflicht erfüllen?

Gesetzlich ist der Anlagenbesitzer verpflichtet, seine Anlage(n) zu melden. Die Kältemittelfirma entlastet den Anlagenbesitzer lediglich von dieser Gesetzespflicht.

Warum braucht es 3 Vignetten?

Je eine kommt auf die Anlage, auf die Meldekarte und auf die Ausserbetriebsetzungskarte.

Muss ich das "Check-Up" - Protokoll verwenden?

Nein, diese Vorlage dient dem Kältetechniker lediglich als Hilfsmittel.

Was kostet die Erfassung?

Die Kosten für die Erfassung setzen sich aus dem Stundensatz des Kältetechnikers, sowie den Kosten für die Datenerfassung der Meldestelle (30.- pro Anlage, exkl. MwSt.) zusammen. Die Vignette ist das sichtbare Zeichen dieser Erfassung.

Wann sollte eine Anlage erfasst werden?

Am sinnvollsten ist die Erfassung, wenn gleichzeitig die obligatorische Dichtheitskontrolle, respektive eine Anlagenwartung durchgeführt wird.